Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-10-11, 21 U 120/15

21 U 120/15Obergericht11.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 21 U 120/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-10-11

Aktenzeichen: 21 U 120/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:1011.21U120.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Das Versäumnisurteil des Senats vom 23.02.2016 wird aufrechterhalten.

Die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheits-leistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht zuvor die Kläger Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu voll-streckenden Betrages geleistet haben.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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