Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-10-07, I - 22 U 79/16

I - 22 U 79/16Obergericht07.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I - 22 U 79/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-10-07

Aktenzeichen: I - 22 U 79/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:1007.I22U79.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 12. Februar 2016 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg - Az.: 22 O 74/15 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das angefochtene Urteil und das Berufungsurteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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