I-10 W 268/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-10-06, I-10 W 268/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-10-06, I-10 W 268/16
I-10 W 268/16Obergericht06.10.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 268/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-10-06
Aktenzeichen: I-10 W 268/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:1006.I10W268.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die Erinnerung der Kostenschuldnerin gegen den Kostenansatz des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 24. August 2016 in Verbindung mit der hierzu ergangenen Kostenrechnung vom 25. August 2016 (Kassenzeichen 701116192007) wird zurückgewiesen.
Das Erinnerungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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