Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-10-06, 6 U 113/15

6 U 113/15Obergericht06.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 6 U 113/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-10-06

Aktenzeichen: 6 U 113/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:1006.6U113.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 17.06.2015 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das landgerichtliche Urteil und dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, falls nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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