Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-10-04, IV-2 RBs 145/16

IV-2 RBs 145/16Obergericht04.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — IV-2 RBs 145/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-10-04

Aktenzeichen: IV-2 RBs 145/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:1004.IV2RBS145.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Die Sache wird dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.

Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben. Das Verfahren wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Oberhausen zurückverwiesen.

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