Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-09-14, II-6 UF 111/16

II-6 UF 111/16Obergericht14.09.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — II-6 UF 111/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-09-14

Aktenzeichen: II-6 UF 111/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0914.II6UF111.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: hat der 6. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Düsseldorf durch den Vorsitzenden Richter

Tenor

I.

Die Beschwerde der Mutter des Kindes J. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Velbert vom 06.06.2016 – Az. 2 F 58/15 – wird zurückgewiesen.

II.

Die Beschwerde des Vaters des Kindes J. gegen den Beschluss des Amtsgerichts Velbert vom 06.06.2016 – Az. 2 F 58/15 – wird ebenfalls zurückgewiesen.

III.

Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

IV.

Wert des Beschwerdeverfahrens: 3.000 €

V.

Der Antrag der Mutter des Kindes J. auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.

V.

Der Antrag des Vaters des Kindes J. auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird ebenfalls zurückgewiesen.

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