VI-3 Kart 206/15 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-09-01, VI-3 Kart 206/15 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-09-01, VI-3 Kart 206/15 (V)
VI-3 Kart 206/15 (V)Obergericht01.09.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 206/15 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-09-01
Aktenzeichen: VI-3 Kart 206/15 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0901.VI3KART206.15V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 24.11.2015 (BK6-15-010-Z3) über die Zuweisung von 50 MW Anschlusskapazität auf der Anbindungsleitung NOR-6-2 für die Einspeisung von Energie durch den Offshore-Windpark Hohe See an die Antragstellerin wird als unzulässig verworfen.
Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur, der Antragstellerin und der Beigeladenen zu 1).
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf … € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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