VI-3 Kart 204/15 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-09-01, VI-3 Kart 204/15 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-09-01, VI-3 Kart 204/15 (V)
VI-3 Kart 204/15 (V)Obergericht01.09.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 204/15 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-09-01
Aktenzeichen: VI-3 Kart 204/15 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0901.VI3KART204.15V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 03.11.2015 (BK6-15-010-A5) über das Bestehen eines Anspruchs der Antragstellerin auf Zuweisung von Anschlusskapazität in Höhe von 66,8 MW auf der Anbindungsleitung NOR-6-2 für ihren Offshore-Windpark Albatros wird als unzulässig verworfen.
Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur, der Antragstellerin und der Beigeladenen zu 1).
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf … € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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