Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-09-01, VI-3 Kart 203/15 (V)

VI-3 Kart 203/15 (V)Obergericht01.09.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 203/15 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-09-01

Aktenzeichen: VI-3 Kart 203/15 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0901.VI3KART203.15V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Tenor

Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 03.11.2015 (BK6-15-010-A4) über das Bestehen eines Anspruchs der Antragstellerin auf Zuweisung von Anschlusskapazität in Höhe von 50 MW auf der Anbindungsleitung NOR-6-2 für ihren Offshore-Windpark Hohe See wird als unzulässig verworfen.

Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur, der Antragstellerin und der Beigeladenen zu 1).

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf … € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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