Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-09-01, VI-3 Kart 202/15 (V)

VI-3 Kart 202/15 (V)Obergericht01.09.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 202/15 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-09-01

Aktenzeichen: VI-3 Kart 202/15 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0901.VI3KART202.15V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Tenor

Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 03.11.2015 (BK6-15-010-A3) über das Bestehen eines Anspruchs der Antragstellerin auf Zuweisung von Anschlusskapazität in Höhe von 42 MW auf der Anbindungsleitung NOR-6-2 für ihren Offshore-Windpark Deutsche Bucht wird als unzulässig verworfen.

Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur, der Antragstellerin und der Beigeladenen zu 1).

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf … € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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