Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-08-31, I-18 U 217/07

I-18 U 217/07Obergericht31.08.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 217/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-08-31

Aktenzeichen: I-18 U 217/07

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0831.I18U217.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 04.12.2007 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach (3 O 211/07) wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses und das angegriffene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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