Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-08-30, I-21 U 8/16

I-21 U 8/16Obergericht30.08.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-21 U 8/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-08-30

Aktenzeichen: I-21 U 8/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0830.I21U8.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger vom 20.1.2016 gegen das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 22.12.2015 - Zivilkammer - (Az. 1 O 51/12) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger als Gesamtschuldner.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind (wegen der Kosten) ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H. von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H. von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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