Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-08-26, 7 U 111/15

7 U 111/15Obergericht26.08.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 7 U 111/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-08-26

Aktenzeichen: 7 U 111/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0826.7U111.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach vom 13.08.2015 – 10 O 237/14 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägern auferlegt.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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