Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-01-27, I-14 U 180/14

I-14 U 180/14Obergericht27.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-14 U 180/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-01-27

Aktenzeichen: I-14 U 180/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0127.I14U180.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 14. Oktober 2014 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve – 4 O 171/12 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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