Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-01-26, I-20 U 22/15

I-20 U 22/15Obergericht26.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 22/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-01-26

Aktenzeichen: I-20 U 22/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0126.I20U22.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 29. Januar 2015 verkündete Urteil der 14c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert, soweit zum Nachteil des Beklagten erkannt worden ist, und die Klage unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Klägerin insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung des Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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