I-20 U 13/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-01-26, I-20 U 13/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2016-01-26, I-20 U 13/15
I-20 U 13/15Obergericht26.01.2016
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 13/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-01-26
Aktenzeichen: I-20 U 13/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2016:0126.I20U13.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 9. Januar 2015 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Klammerzusatz „6-Punkt-Schrift“ entfällt und an die Stelle der Anlage K 10 und A 1 die diesem Urteil als Anlage beigefügte Originalzeitungsanzeige tritt.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 1/4 und der Beklagten zu 3/4 auferlegt.
Dieses und das angefochtene Urteil, soweit es bestätigt worden ist, sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,00 Euro abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet; der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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