I-3 Wx 279/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-12-22, I-3 Wx 279/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-12-22, I-3 Wx 279/15
I-3 Wx 279/15Obergericht22.12.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 279/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-12-22
Aktenzeichen: I-3 Wx 279/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:1222.I3WX279.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Das Rechtsmittel wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beseitigung des Eintragungshindernisses auch durch die Vorlage der beglaubigten Abschrift des mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Beschlusses des Amtsgerichts Bad Kreuznach vom 28.10.2014 – 71 VI 138/90 – nachgewiesen werden kann. Insoweit wird eine weitere Frist von einem Monat gesetzt.
Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren ist abzusehen.
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