Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-12-17, 9 U 161/14

9 U 161/14Obergericht17.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 9 U 161/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-12-17

Aktenzeichen: 9 U 161/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:1217.9U161.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 11.07.2014 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen den Klägern zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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