I- 4 U 7/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-12-15, I- 4 U 7/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-12-15, I- 4 U 7/15
I- 4 U 7/15Obergericht15.12.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I- 4 U 7/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-12-15
Aktenzeichen: I- 4 U 7/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:1215.I8211.4U7.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 11.12.2014 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird auf seine Kosten gemäߧ 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.
Dieser Beschluss und die mit der Berufung angefochtene Entscheidung des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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