Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-12-15, I-20 U 189/13

I-20 U 189/13Obergericht15.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 189/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-12-15

Aktenzeichen: I-20 U 189/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:1215.I20U189.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das am 26.07.2013 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten der Berufung hat die Klägerin zu tragen.

III.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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