Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-12-09, VI-U (Kart) 3/15

VI-U (Kart) 3/15Obergericht09.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 3/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-12-09

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 3/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:1209.VI.U.KART3.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

  • I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 5. Februar 2015 verkündete Urteil der 14d. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - 14d O 11/14 - wird zurückgewiesen.
  • II. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
  • III. Dieses Urteil sowie das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund der Urteile vollstreckbaren Beträge abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
  • IV. Die Revision wird zugelassen.
  • V. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 254.258,42 € festgesetzt.

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