Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-12-01, I-24 U 70/15

I-24 U 70/15Obergericht01.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 70/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-12-01

Aktenzeichen: I-24 U 70/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:1201.I24U70.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 26. März 2015 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklage vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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