Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-11-20, I-7 U 148/14

I-7 U 148/14Obergericht20.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 U 148/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-11-20

Aktenzeichen: I-7 U 148/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:1120.I7U148.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 20.06.2014 abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

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