I-9 U 92/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-11-16, I-9 U 92/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-11-16, I-9 U 92/14
I-9 U 92/14Obergericht16.11.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 92/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-11-16
Aktenzeichen: I-9 U 92/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:1116.I9U92.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 03.04.2014 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, als Eigentümer des Hausgrundstücks M… 6…, R…, die Wasserversorgung des Hausgrundstücks der Klägerin M… 5…, Remscheid, über das bestehende Leitungssystem zu dulden, dies ab dem 01.01.2016 Zug um Zug gegen Zahlung einer jeweils im Voraus fälligen jährlichen Notleitungsrente in Höhe von 50 €.
Die Anschlussberufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten beider Rechtszüge trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 12.500 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung einer Geldforderung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages und vor der Vollstreckung des Duldungsanspruchs Sicherheit in Höhe von 2.000 € leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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