Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-11-13, I-16 U 227/14

I-16 U 227/14Obergericht13.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 227/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-11-13

Aktenzeichen: I-16 U 227/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:1113.I16U227.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 14.10.2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf- Az.: 7 O 309/13 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung ihrerseits Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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