I-12 U 58/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-11-12, I-12 U 58/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-11-12, I-12 U 58/14
I-12 U 58/14Obergericht12.11.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-12 U 58/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-11-12
Aktenzeichen: I-12 U 58/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:1112.I12U58.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 25.09.2014 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach (10 O 36/14) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 30.820,99 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.05.2013 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.