Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-11-11, VI-3 Kart 94/14 (V)

VI-3 Kart 94/14 (V)Obergericht11.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 94/14 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-11-11

Aktenzeichen: VI-3 Kart 94/14 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:1111.VI3KART94.14V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Betroffenen vom 10.02.2014 wird der Beschluss der Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur vom 07.01.2014, BK9-11/8156, aufgehoben und die Bundesnetzagentur verpflichtet, die Betroffene unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Betroffene und die Bundesnetzagentur jeweils zur Hälfte.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf € … festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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