VI-3 Kart 94/14 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-11-11, VI-3 Kart 94/14 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-11-11, VI-3 Kart 94/14 (V)
VI-3 Kart 94/14 (V)Obergericht11.11.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 94/14 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-11-11
Aktenzeichen: VI-3 Kart 94/14 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:1111.VI3KART94.14V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Betroffenen vom 10.02.2014 wird der Beschluss der Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur vom 07.01.2014, BK9-11/8156, aufgehoben und die Bundesnetzagentur verpflichtet, die Betroffene unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Betroffene und die Bundesnetzagentur jeweils zur Hälfte.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf € … festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.