VI-3 Kart 16/13 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-11-11, VI-3 Kart 16/13 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-11-11, VI-3 Kart 16/13 (V)
VI-3 Kart 16/13 (V)Obergericht11.11.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 16/13 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-11-11
Aktenzeichen: VI-3 Kart 16/13 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:1111.VI3KART16.13V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur vom 04.12.2013, BK 9-11/8141V, aufgehoben und die Bundesnetzagentur verpflichtet, die Betroffene unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Betroffene und die Bundesnetzagentur jeweils zur Hälfte.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf € ….festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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