Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-11-06, I-7 U 160/13

I-7 U 160/13Obergericht06.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 U 160/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-11-06

Aktenzeichen: I-7 U 160/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:1106.I7U160.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach vom 24.10.2013 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsrechtszuges werden der Klägerin auferlegt.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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