Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-11-05, I-2 U 66/14

I-2 U 66/14Obergericht05.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 66/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-11-05

Aktenzeichen: I-2 U 66/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:1105.I2U66.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 02.09.2014 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass in den Tenor zu I. 1. des landgerichtlichen Urteils im letzten Absatz vor dem Wort „deformierbare“ das Wort „elastisch“ eingefügt wird und dass dort ferner nach der Formulierung „gebildet wird, die“ die Worte „durch Abwinkelung der benachbarten Kettenglieder bestimmungsgemäß auf Biegung beansprucht werden und“ eingefügt werden.

II.

Die Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III.

Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 375.000,-- EUR abzuwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

V.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren und – in Abänderung der im landgerichtlichen Urteil enthaltenen Wertfestsetzung – der Streitwert für den ersten Rechtszug werden auf jeweils 375.000,-- EUR festgesetzt.

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