I-20 U 205/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-11-03, I-20 U 205/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-11-03, I-20 U 205/14
I-20 U 205/14Obergericht03.11.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 205/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-11-03
Aktenzeichen: I-20 U 205/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:1103.I20U205.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Teilurteil der 2a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 29. Oktober 2014 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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