I-15 U 25/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-10-29, I-15 U 25/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-10-29, I-15 U 25/14
I-15 U 25/14Obergericht29.10.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 25/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-29
Aktenzeichen: I-15 U 25/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:1029.I15U25.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
I.
Die Berufung der Beklagten gegen das am 16.07.2013 verkündete Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (Az. 4a O 106/11) wird zurückgewiesen.
II.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.
Das Urteil und das landgerichtliche Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 150.000,- abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen
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