VII-Verg 16/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-10-28, VII-Verg 16/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-10-28, VII-Verg 16/15
VII-Verg 16/15Obergericht28.10.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 16/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-10-28
Aktenzeichen: VII-Verg 16/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:1028.VII.VERG16.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster vom 03. Februar 2015 (VK 1-1/15) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsgegnerin und die Beigeladene jeweils zur Hälfte.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 53.550 EUR festgesetzt.
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