Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-10-27, III-3 Ws 231/15

III-3 Ws 231/15Obergericht27.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — III-3 Ws 231/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-10-27

Aktenzeichen: III-3 Ws 231/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:1027.III3WS231.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Der Ehefrau des Angeklagten, E.A.H., geboren am 6. Februar 1992 in Barcelona, ist eine schriftliche Besuchserlaubnis für einen optisch und akustisch überwachten Besuch des Angeklagten in der Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Vohwinkel zu erteilen. Die Kommunikation hat in deutscher Sprache oder in spanischer Sprache unter Hinzuziehung eines Dolmetschers stattzufinden.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Angeklagten werden der Staatskasse auferlegt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.