I-17 U 26/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-10-23, I-17 U 26/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-10-23, I-17 U 26/15
I-17 U 26/15Obergericht23.10.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 26/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-23
Aktenzeichen: I-17 U 26/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:1023.I17U26.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 7. November 2014 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Kleve teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.112.899,57 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. 06. 2010 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen, die Berufung des Beklagten imübrigen zurückgewiesen.
Dem Beklagten wird vorbehalten, nach Erstattung des Verurteilungsbetrages an die Masse seine Gegenansprüche, die sich nach Rang und Höhe mit den Beträgen decken, die die durch die verbotswidrigen Zahlungen begünstigten Gesellschaftsgläubiger im Insolvenzverfahren erhalten hätten, gegen den Kläger als Insolvenzverwalter zu verfolgen.
Die Kosten des 1. Rechtszugs tragen der Beklagte zu 94 % und der Kläger zu 6 %.
Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen zu 96 % dem Beklagten und zu4 % dem Kläger zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung der jeweils anderen Partei durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
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