Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-10-21, VII-Verg 22/15

VII-Verg 22/15Obergericht21.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 22/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-10-21

Aktenzeichen: VII-Verg 22/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:1021.VII.VERG22.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beigeladenen zu 1. wird der Beschluss der Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 27. Februar 2015 (VK-15/2014-L) aufgehoben und der Nachprüfungsantrag zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer einschließlich der der Antragsgegnerin in jenem Verfahren entstandenen Aufwendungen sind von der Antragstellerin zu tragen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.