Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-10-20, I-10 W 137/15

I-10 W 137/15Obergericht20.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 137/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-10-20

Aktenzeichen: I-10 W 137/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:1020.I10W137.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Landeskasse wird der Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 2. September 2015 abgeändert. Die Vergütung des Sachverständigen für das Teilgutachten vom 29. Mai 2015 wird auf 1.500 € festgesetzt. Der weitergehende Festsetzungsantrag des Sachverständigen wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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