Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-10-19, VII-Verg 30/13

VII-Verg 30/13Obergericht19.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 30/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-10-19

Aktenzeichen: VII-Verg 30/13

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:1019.VII.VERG30.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird dem Antragsgegner unter Aufhebung des Beschlusses der Vergabekammer Detmold vom 6. August 2013 (VK 2-07/13) im Vergabeverfahren „Busverkehrsleistungen im Linienbündel … Nacht-Express Q...“ ein Zuschlag untersagt.

Die Kosten des Nachprüfungsverfahrens in beiden Instanzen einschließlich der Verfahren nach § 115 Abs. 2 und § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB werden dem Antragsgegner auferlegt.

Im Verfahren vor der Vergabekammer ist die Zuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten für die Antragstellerin notwendig gewesen.

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