Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-10-13, I-20 U 200/14

I-20 U 200/14Obergericht13.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 200/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-13

Aktenzeichen: I-20 U 200/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:1013.I20U200.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

I.

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 01.10.2014 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf abgeändert.

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

III.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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