I-1 U 179/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-10-13, I-1 U 179/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-10-13, I-1 U 179/14
I-1 U 179/14Obergericht13.10.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 179/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-13
Aktenzeichen: I-1 U 179/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:1013.I1U179.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 20.11.2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen und unter Zurückweisung der Anschlussberufung teilweise abgeändert und wie folgt insgesamt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 3.654,17 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.08.2009 aus 3.594,20 € sowie seit dem 02.09.2010 aus weiteren 59,97 € zu zahlen.
Die Beklagten werden darüber hinaus als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. 338,50 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.12.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 46 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 54 %.
Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zu 62 % und den Beklagten als Gesamtschuldner zu 38 % zur Last.
Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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