Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-10-13, 1 UF 78/15

1 UF 78/15Obergericht13.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 1 UF 78/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-10-13

Aktenzeichen: 1 UF 78/15

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:1013.1UF78.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat für Familiensachen

Tenor

  • I. Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Düsseldorf vom 01.04.2015 abgeändert; der Antrag des Kindesvaters auf Rückführung des Kindes A in die Vereinigten Staaten von Amerika wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz tragen der Kindesvater und die Kindesmutter ihre eigenen außergerichtlichen Kosten jeweils selbst und die übrigen Kosten des Verfahrens je zur Hälfte.

  • II. Der Kindesmutter wird für ihre Beschwerde unter Beiordnung von Rechtsanwältin B in Stadt 1 ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt.

  • III. Dem Kindesvater wird für die Verteidigung gegen die Beschwerde der Kindesmutter unter Beiordnung von Rechtsanwältin C in Stadt 1 ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt.

  • IV. Beschwerdewert: 5.000 €.

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