I-3 Wx 179/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-10-07, I-3 Wx 179/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-10-07, I-3 Wx 179/15
I-3 Wx 179/15Obergericht07.10.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 179/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-10-07
Aktenzeichen: I-3 Wx 179/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:1007.I3WX179.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Grundbuchamts Dinslaken vom 31.07.2015 (VO-2552-17) geändert und das Grundbuchamt angewiesen, der Antragstellerin Einsicht in das Grundbuch von Voerde – einschließlich der Grundakten - zu gewähren, soweit es um Grundstücke geht, die im Eigentum der „S. GmbH“ bzw. der „C. GmbH“ stehen oder in der Vergangenheit standen.
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