3 VA 2/09•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-10-06, 3 VA 2/09
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-10-06, 3 VA 2/09
3 VA 2/09Obergericht06.10.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 VA 2/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-10-06
Aktenzeichen: 3 VA 2/09
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:1006.3VA2.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung des Antrages im übrigen wird festgestellt, dass die Übermittlung von Daten durch den Richter des Amtsgerichts Duisburg an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Verfahren 36 F 195/05 AG Duisburg vom 5. Januar 2009 – Übersendung von Kopien des Beschlusses des OLG Düsseldorf vom 17. Dezember 2007 im Verfahren II-1 UF 151/07 – rechtswidrig gewesen ist.
Die dem Antragsteller im Verfahren vor dem Senat notwendig entstandenen außergerichtlichen Kosten sind ihm aus der Staatskasse zu erstatten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.