Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-10-06, 3 VA 2/09

3 VA 2/09Obergericht06.10.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 VA 2/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-10-06

Aktenzeichen: 3 VA 2/09

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:1006.3VA2.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Unter Zurückweisung des Antrages im übrigen wird festgestellt, dass die Übermittlung von Daten durch den Richter des Amtsgerichts Duisburg an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Verfahren 36 F 195/05 AG Duisburg vom 5. Januar 2009 – Übersendung von Kopien des Beschlusses des OLG Düsseldorf vom 17. Dezember 2007 im Verfahren II-1 UF 151/07 – rechtswidrig gewesen ist.

Die dem Antragsteller im Verfahren vor dem Senat notwendig entstandenen außergerichtlichen Kosten sind ihm aus der Staatskasse zu erstatten.

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