VII-Verg 33/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-09-30, VII-Verg 33/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-09-30, VII-Verg 33/15
VII-Verg 33/15Obergericht30.09.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 33/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-09-30
Aktenzeichen: VII-Verg 33/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0930.VII.VERG33.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Rheinland vom 22. Mai 2015, VK VOB 6/2015, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der Kosten des Verfahrens gemäß § 118 Abs. 1 S. 3 GWB sowie die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners werden der Antragstellerin auferlegt.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 5.000.000 EUR festgesetzt.
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