VII-Verg 32/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-09-30, VII-Verg 32/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-09-30, VII-Verg 32/15
VII-Verg 32/15Obergericht30.09.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 32/15 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-09-30
Aktenzeichen: VII-Verg 32/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0930.VII.VERG32.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Rheinland vom 22. Mai 2015, VK VOB 3/2015, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners werden der Antragstellerin auferlegt.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 5.000.000 EUR festgesetzt.
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