Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-09-25, I-7 U 77/14

I-7 U 77/14Obergericht25.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 U 77/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-25

Aktenzeichen: I-7 U 77/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0925.I7U77.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 03.03.2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach zum Az. 6 O 305/13 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn das beklagte Land vor der Vollstreckung nicht Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.