Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-09-24, I - 12 U 68/14

I - 12 U 68/14Obergericht24.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I - 12 U 68/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-24

Aktenzeichen: I - 12 U 68/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0924.I12U68.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 28.10.2014 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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