VI-3 Kart 113/13 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-09-23, VI-3 Kart 113/13 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-09-23, VI-3 Kart 113/13 (V)
VI-3 Kart 113/13 (V)Obergericht23.09.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 113/13 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-09-23
Aktenzeichen: VI-3 Kart 113/13 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0923.VI3KART113.13V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur vom 14.11.2013 (BK 9-11/8182) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der der Bundesnetzagentur entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Betroffene.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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