III-1 Ws 418/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-02-17, III-1 Ws 418/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-02-17, III-1 Ws 418/14
III-1 Ws 418/14Obergericht17.02.2015
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — III-1 Ws 418/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-02-17
Aktenzeichen: III-1 Ws 418/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0217.III1WS418.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
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- Auf den Antrag der L. G. aus D. vom 29. Oktober 2014 werden der Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Düsseldorf vom 30. Juni 2014 und der Bescheid des Generalstaatsanwalts in Düsseldorf vom 29. September 2014 aufgehoben.
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- Gegen den Beschuldigten wird die Erhebung der öffentlichen Klage angeordnet. Er ist anzuklagen,
am 4. Oktober 2013 in Düsseldorf
als Jugendlicher mit Verantwortungsreife
einen Menschen getötet zu haben, ohne Mörder zu sein,
indem er gegen 23:35 Uhr auf dem Bahnsteig der Straßenbahnhaltestelle „An der Piwipp“ dem ihm gegenüber stehenden M. d. L. mit einem Kantholz einen wuchtigen Schlag gegen die linke Schläfe versetzte und ihm hierdurch – unter billigender Inkaufnahme tödlicher Folgen dieser Vorgehensweise – eine schwere Kopfverletzung zufügte, die trotz umgehender intensivmedizinischer Behandlung am 10. Oktober 2013 zum Tod des Geschädigten infolge zentralen Regulationsversagens bei massiver Hirnschwellung führte.
Verbrechen, strafbar nach § 212 Abs. 1 StGB; § 1, § 3 Satz 1 JGG.
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- Die Durchführung dieses Beschlusses obliegt der Staatsanwaltschaft Düsseldorf.
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