Oberlandesgericht Düsseldorf, 2015-01-08, I-14 U 111/14

I-14 U 111/14Obergericht08.01.2015

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-14 U 111/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-01-08

Aktenzeichen: I-14 U 111/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2015:0108.I14U111.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 28. März 2014 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (8 O 5/13) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckungsfähigen Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Klägerin Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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